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Studienkredit
Was in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern ganz selbstverständlich in Anspruch genommen wird, das
wird von vielen Studierenden in Deutschland ach wie vor eher skeptisch betrachtet: Die Studienfinanzierung über einen
entsprechenden Kredit. Viele Studentinnen und Studenten fürchten, durch Inanspruchnahme eines Studienkredits
zahlreiche Verpflichtungen einzugehen oder sich hoch zu verschulden. Die Vorstellung, während des Studiums relativ
sorgenfrei leben zu können und erst danach für alle Kosten aufkommen zu müssen, bereitet so manchem Bauchschmerzen.
Und das nicht zu Unrecht - schließlich ist es sinnvoll, Verträge nur dann einzugehen, wenn ihre Folgen und
Verpflichtungen absehbar sind. Insbesondere dann, wenn ein fester Job oder gar ein gutes Gehalt nach dem Studium
noch in weiter Ferne liegen.
Mindestens ebenso wichtig aber ist eine solide Finanzierung des eigenen Studiums -
welches nicht immer durch Bafög, Nebenjobs oder Unterstützung durch die Eltern geleistet werden kann. Dann nämlich,
wenn beispielsweise der Anspruch auf Bafög vorrübergehend (bei Nichtvorlage erforderlicher Studiennachweise) oder
dauerhaft verwirkt sind, die Eltern nicht mehr zahlen können oder möchten oder man lieber unabhängig hiervon seinen
Lebensunterhalt bestreiten will. Die Einkünfte aus dem Nebenjob sind ebenfalls nicht immer erste Wahl - die
Wochenarbeitsstunden müssen durch Mehraufwand in der Uni beispielsweise während stressiger Klausurenphasen reduziert
werden, das Gehalt reicht dann nicht mehr aus. In all diesen Fällen kann ein Studienkredit eine durchaus sinnvolle
Ergänzung oder auch die Basis für das eigene Monatsbudget bilden. Eine relativ niedrige Verzinsung und feste Vorgaben
dieser speziellen Kredite sorgen dafür, dass alle Kosten überschaubar bleiben. Die Beantragung erfolgt über Banken
und ist deutlich unkomplizierter als beispielsweise ein Bafög-Antrag: Das eigene Einkommen zählt hier ebenso wenig
wie das der Eltern. Wichtig jedoch: Auch der Studienkredit wird nicht ohne Rahmenbedingungen vergeben.
Eine
vollständige Rückzahlung inklusive der Verzinsung gezahlter Beiträge muss hier in jedem Fall eingeplant werden.
Und auch der Nachweis von Studienleistungen nach entsprechender Semesterzahl wird verlangt - ansonsten kann der Kredit
von einem Monat auf den anderen wieder eingestellt werden, womit die Karenzphase bis zur Rückzahlung beginnt.
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